Hinweisgeberschutz bei STOREBEST Ladeneinrichtungen GmbH
STOREBEST hat gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet. Es schützt Personen, die Verstöße oder schwerwiegende Missstände melden.
Wer kann Hinweise geben?
Mitarbeitende, Leiharbeitskräfte, BewerberInnen, PraktikantInnen, Selbständige / freie Dienstnehmer, Organmitglieder sowie Lieferanten und deren Beschäftigte.
Was kann gemeldet werden?
Rechtsverletzungen und schwerwiegende Missstände, die in den Anwendungsbereich des HSchG fallen.
Interne Meldestelle
Unsere interne Meldestelle nimmt Hinweise vertraulich entgegen und prüft diese unparteilich. Meldungen können schriftlich, mündlich oder auf Wunsch im persönlichen Gespräch abgegeben werden. Schriftliche Meldungen werden innerhalb von 7 Tagen bestätigt, eine Rückmeldung über geplante oder gesetzte Maßnahmen erfolgt spätestens nach 3 Monaten.
Kontakt/Meldestelle: hschg@storebest.at
Vertraulichkeit & Schutz
Die Identität der Hinweisgeber und der betroffenen Personen wird gesetzlich geschützt. Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises verarbeitet.
Externe Meldestellen
Hinweise können auch direkt an staatliche Stellen wie BAK (Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung), FMA (Finanzmarktaufsicht) oder BWB (Bundeswettbewerbsbehörde) gerichtet werden.
Weitere Informationen: https://www.wko.at/datenschutz/hinweisgeberinnenschutzgesetz-datenschutz

